Gesundheit in besten Händen
Wer in Deutschland lebt und arbeitet, braucht eine Krankenversicherung. Als Beamter auf Widerruf haben Sie die Wahl: Sie können sich zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
Wer sich privat krankenversichert, genießt viele Vorteile. Ihr Dienstherr übernimmt einen Teil der Kosten in Krankheits-, Geburts-, und Pflegefällen – das ist die Beihilfe. Den Rest decken Sie selbst mit einer speziellen Beamten-Police bei einem privaten Krankenversicherer ab.
Damit schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sichern sich niedrige Beiträge für Ihre Krankenversicherung – plus den vorteilhaften Status des Privatpatienten mit umfangreichen privatärztlichen Leistungen beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus.
Beihilfe und private Krankenversicherung
Die Beihilfe erstattet beihilfefähige Kosten im Krankheitsfall entsprechend dem persönlichen Bemessungssatz mit 50, 70 oder 80 Prozent. Die restlichen 50, 30 oder 20 Prozent der Kosten sichern Sie mit einer privaten Krankenversicherung selbst ab. Beihilfefähig sind Leistungen Ihres Arztes, Zahnarztes, des Psychotherapeuten und Heilpraktikers.
Leistungen, die sich perfekt ergänzen
Im Krankheitsfall übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten. Den Rest versichern Sie mit einer speziellen Beamten-Police privat ab – über Umfang und Qualität dieser Absicherung entscheiden Sie. Als Referendar ohne Kinder liegt Ihr Beihilfebemessungssatz bei 50 Prozent.
In der Regel gilt bei Ihnen also die einfache Rechnung:
